Was ist das Kirchgeld eigentlich?
Das Kirchgeld ist eine Kirchensteuer, die direkt der eigenen Kirchengemeinde und den Bedürfnissen vor Ort zu Gute kommt. Das heißt, jeder Euro und jeder Cent verbleibt in der Kirchengemeinde Feldafing – Pöcking, um hier, in Ihrer Gemeinde, sinnvoll eingesetzt zu werden.
Im Januar 2004 sind durch Staat und Kirchenleitung die derzeit gültigen Regeln für das Kirchgeld in Kraft getreten. Den Kirchengemeinden vor Ort wurde dabei das Recht eingeräumt, die Kirchgeldsätze innerhalb einer vorgegebenen Spanne in Bezug auf die jeweiligen Einkommensgruppen selbst festzulegen.
Unsere Entscheidung
Obwohl sich die Finanzlage der Evangelischen Kirchen in absehbarer Zeit sicherlich nicht verbessern wird, werden wir auch 2024 für das Kirchgeld den niedrigst möglichen Bemessungssatz zugrunde legen. Wir stehen zu dieser Entscheidung. Denn wir wissen, wie viele von Ihnen in den vergangenen Jahren ihren Kirchgeldbetrag mit Spenden aufgestockt haben. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Nur dadurch konnten wir angemessen auf die gemeindlichen und sozialen Herausforderungen reagieren, nur so hatten wir bis jetzt Handlungsspielräume.
Noch eine Bitte:
Falls Sie Ihr Kirchgeld auch in diesem Jahr um eine Spende aufstocken,
vermerken Sie dies bitte auf dem Überweisungsträger, da wir Ihnen nur so
eine korrekte Quittung bzw. Spendenquittung ausstellen dürfen.
Herzlichen Dank.
Kirchgeld – ein gerechter, solidarischer Beitrag
Wie Sie der Tabelle unten entnehmen können, sind Gemeindemitglieder, deren jährliche Einkünfte das steuerfreie Existenzminimum (11.604,- €) nicht übersteigen, weiterhin nicht kirchgeldpflichtig. Auch Gemeindeglieder unter 18 Jahren müssen kein Kirchgeld zahlen!
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so steht Ihnen Pfarrerin Christiane Döring telefonisch (08157 / 99 6 33 84) oder per eMail zur Verfügung.
Richtwerte für die Höhe des Kirchgeldbeitrags:
Stufe | Jährliche Einkünfte oder Bezüge (Bruttoeinkommen) (gemäß § 7 Abs. 3 KirchStErhebG) |
jährliche Kirchgeld |
1 | bis 11.604 € | 0 € |
2 | bis 24.999 € | 10 € |
3 | bis 39.999 € | 30 € |
4 | bis 54.999 € | 60 € |
5 | bis 69.999 € | 90 € |
6 | 70.000 € und mehr | 120 € |
Falls Sie nicht kirchgeldpflichtig sind, lassen Sie es uns bitte wissen und melden Sie sich kurz bei uns. Wir wissen dann, dass eine "Erinnerung" fehl am Platze ist. Danke!
Aus datenrechtlichen Gründen speichern wir Informationen bezüglich der Kirchgeldpflicht übrigens nicht. Daher erhalten Sie auch nach einem Jahr, in dem Sie nicht kirchgeldpflichtig waren, im neuen Jahr wieder einen Kirchgeldbrief.
Kirchgeld und Spenden sind steuerlich absetzbar! Bis 100 € kann der Einzahlungsbeleg als Nachweis beim Finanzamt verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der
Evangelischen Landeskirche zum Thema Kirchgeld.